Die 12 Qualitätskriterien beim Motorrad- und Rollerkauf: - Empfehlungen von www.motorradhandel.ch
Die motorradhandel.ch Kaufberatung
Beim Preisvergleich von verschiedenen Occasions-Angeboten gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, die bezüglich Verkaufspreis stark wertsteigernd oder wertmindernd sein können. Wenn Sie sich wirklich das beste Angebot, nicht einfach nur das günstige bei www.motorradhandel.ch heraussuchen wollen, dann sollten Sie zuerst die folgenden Informationen lesen.
Diese Empfehlungen gelten natürlich auch wenn Sie ein Motorrad bei einem Händler gegen ein Neues eintauschen oder es einfach nur verkaufen wollen. Auch ein Händler muss diese Kriterien bei jedem Fahrzeugeinkauf genau beachten, damit das Fahrzeug auch wieder vernünftig verkauft werden kann.
Beachten Sie die untenstehenden Tipps, so können Sie sicher sein, aus dem grossen Angebot bei www.motorradhandel.ch das für Sie richtige Fahrzeug zu finden!
Inhalt
- Erste Inverkehrsetzung und Modelljahr, das Alter des Fahrzeuges
- km-Stand, die Laufleistung
- Ab Service
- Neue Pneus
- Ab MFK / nicht ab MFK
- Garantien
- Ab Platz
- im Auftrag zu verkaufen
- Import durch offiziellen CH-Importeur oder Parallelimport
- Unfallfrei
- Ausrüstung/Zubehör
- Umbauten
- Zertifizierte Motorräder
Erste Inverkehrsetzung und Modelljahr, das Alter des Fahrzeuges
Die 1. Inverkehrsetzung (1. IV) und das Modelljahr/Baujahr können unterschiedlich sein, d.h. dass ein Motorrad in einem späteren Jahr zum ersten Mal eingelöst wurde als es produziert wurde. Dies kann zum Beispiel bei Fahrzeugen die mit der Garagennummer gefahren wurden oder bei Ausstellungsfahrzeugen der Fall sein.
Beispiel:
- Baujahr 2019
- Inverkehrsetzung (1. IV) März 2020
Falls kein Unterschied der Fahrzeuge bei den Modelljahren/Baujahren 2019 zu 2020 besteht, ist das kein Problem. Erst wenn ein Fahrzeug mehrere Jahre beim Importeur und/oder beim Händler gestanden ist, wurde das Fahrzeug beim ersten Verkauf sicher zu einem günstigeren Preis als ein Modell mit dem neuesten Baujahr verkauft.
Festgestellt werden kann dies unter Umständen
- über Farben, die je nach Modelljahr unterschiedlich sind
- mit dem Verzollungsformular 13.20
- mit unterschiedlichen Ausrüstungen
- über die Chassisnummer via Importeur
- über die Typenscheinnummer
km-Stand, die Laufleistung
Der Tachostand, (d.h. die km-Leistung eines Motorrades) beeinflusst den Preis eines Occasionsfahrzeuges sicher am stärksten. Generell ist zu beobachten, dass Occasionsmotorräder mit einem hohen km-Stand und damit auch über dem Durchschnitt liegend eher zu teuer angeboten werden.
Ab Service
Diese Definition kann sehr weit gefasst werden: Ab welchem Service denn? Occasionsbereitstellungsservice: dies beinhaltet meist eine Niveaukontrolle, ev. Ölwechsel, Pneudruck, Kontrolle aller Baugruppen, Probefahrt. Bei Servicearbeiten nach Werksvorgabe mit bestimmten Intervallen, z.B. 6000 km Intervallen (6000 km kleiner, 12000 km grosser Service) ist es natürlich schon ein Unterschied, ob ein kleiner oder ein grosser Service gemacht wurde. D. h. der Wert des Motorrades ist entsprechend höher, kostet doch ein grosser Service mit Ersatzteilen und Betriebsstoffen ca. CHF 600.- bis 800.-. (Beispiel 4 Zylinder 1000 ccm) ein kleiner Service um CHF 200.- bis 300.-.
Andererseits hat es natürlich keinen Sinn, wenn der nächste grosse Service erst in z.B. 3000 km fällig ist, diesen bereits im Voraus zu machen.
Neue Pneus
Die Bezeichnung neue Pneus sollte nur verwendet werden, falls noch über 90% des Profils eines neuen Pneus vorhanden ist. Vorsicht ist geboten, falls das Motorrad bereits einige Jahre herumgestanden ist, je nach Lagerung entsprechen die Pneus dann nicht mehr den Anforderungen. Gleiches gilt für ein Fahrzeug, 10 Jahre alt, aber nur mit 2000 km, da sind vermutlich noch die ersten Pneus montiert.
Ab MFK / nicht ab MFK
Fahrzeuge müssen gemäss Angaben auf der Website des verantwortlichen Strassenverkehrsamtes in den folgenden Intervallen zur technischen Abnahme/Kontrolle:
- erstmals fünf Jahre, jedoch spätestens sechs Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung
- anschliessend nach drei Jahren
- dann alle zwei Jahre zu prüfen
Im Fahrzeugausweis sind die 1. IV (erste Inverkehrsetzung) sowie allfällige Nachprüfungen zu finden.
Garantien
Hier gibt es verschiedene Arten von Garantieversprechen:
- eine Vollgarantie 1 bis 12 Monate durch den Händler
- eine weiterlaufende Werksgarantie bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, entspricht auch einer Vollgarantie.
- eine Reparaturkostenversicherung, zum Beispiel von Quality1 oder CarGarantie für 12 Monate.
Diese Versicherung kann im Kaufpreis inbegriffen sein, Sie können eine solche Versicherung aber auch bei den meisten Händlern auf Ihre Kosten abschliessen. Bei einer solchen Garantie wird genau bestimmt, welche Baugruppen zum Garantieumfang gehören.
Nie im Garantieumfang inbegriffen sind alle Verschleissteile, Reifen, Servicearbeiten usw., sowie selbstverständlich Defekte, die durch eigenes Verschulden verursacht wurden. Eine 12 Monate Garantie entspricht in etwa einem Wert von CHF 300.- bis 400.- (Beispiel für ein Motorrad über 500 ccm)
Ab Platz
Ein Fahrzeug "ab Platz" wird normalerweise ohne Garantie und "wie gesehen" verkauft. Dies wirkt sich im Preis aus, es sind meist ältere Fahrzeuge mit einem hohen Km-Stand auf dem Tacho, in einem schlechten Zustand, Kette, Zahnkranz und Ritzel abgenutzt, Pneus zum ersetzen usw.
Im Auftrag zu verkaufen
Dies bedeutet, dass der Händler keinerlei Verantwortung für Zustand, Garantie usw. übernimmt. Dies besonders dann, wenn noch steht bitte direkt mit XXX Kontakt aufnehmen. Hier gilt es, das Fahrzeug besonders gut zu prüfen.
Import durch offiziellen CH-Importeur oder Parallelimport
Seit einiger Zeit ist der Parallelimport (Import der Fahrzeuge nicht vom offiziellen CH-Importeur) gesetzlich gestattet. Schwierig ist deshalb die Unterscheidung, wer das Fahrzeug nun wirklich importiert hat. Fragen Sie bei einem Kauf unbedingt danach.
Beispiel für eine Honda Fireblade:
- CH-Importeur Typengenehmigung 6HA286, Parallelimport Typengenehmigung 6HX165
HA steht für Import durch Honda Schweiz, HX für einen Parallelimport.
Leider ist das keine Garantie dafür, dass das Fahrzeug auch wirklich durch den CH-Importeur eingeführt wurde.
Über die Unterschiede zwischen den einzelnen Importarten möchten wir uns hier nicht besonders auslassen, da es die verschiedensten Quellen aus den verschiedensten Ländern für diese Parallelimporte gibt. Achten Sie jedoch beim Kauf darauf, dass Ihnen der Verkäufer eine Garantie für Service, Reparaturen und Ersatzteilbeschaffung abgibt.
Unfallfrei/Unfallschadenfrei
Die Definition bei motorradhandel.ch für unfallfrei bei Motorrädern bedeutet unfallschadenfrei. Das heisst, ein Motorrad, das bei einem Unfall beschädigt wurde, kann durch das "Ersetzen" (nicht reparieren) aller beschädigten/deformierten Teile wieder neuwertig werden: das Motorrad weist keine durch einen Unfall beschädigten oder deformierten Teile mehr auf, es wurden keine Richtarbeiten vorgenommen.
Dies im Unterschied zu einem Auto, das nach einem Unfall Schäden in der Struktur haben kann. Werden diese Schäden rückverformt, bleibt das Fahrzeug trotzdem ein Unfallfahrzeug. Ein Motorrad mit gerichteten, nicht ersetzten Teilen bleibt wie beim Auto ein Unfallfahrzeug.
Ausrüstung
Hier gibt es eine ganze Reihe von nützlichen oder sehr beliebten Zubehör- oder Ausrüstungspositionen.
Beispiele:
- ABS
- Navigation
- Seitenkoffern, Ledertaschen
- Spezialschalldämpfer
- Top-Case
- Windschutzscheiben
- Sitz- Griffheizung
Seitenkoffer/Top-Case zum Beispiel können den Wert je nach Alter gut um Fr. 500.- erhöhen, da der Neupreis von Seitenkoffern/Top-Case über CHF 1000.- liegen kann. Diese Ausrüstungen beeinflussen den Wert eines Fahrzeuges stark.
Umbauten
Falls Umbauten gemacht wurden, achten Sie darauf, dass diese legal und vorführtauglich sind (oder dass mindestens die Originalteile vorhanden sind!).
Bei gewissen Umbauten müssen die Änderungen im Fahrzeugausweis eingetragen sein, bei einer allfälligen Polizeikontrolle haben Sie sonst Schwierigkeiten.
Zertifizierte Motorräder von motorradhandel.ch
Dies sind Fahrzeuge, die dem 20 Punkte mh-Zertifikat Reglement entsprechen.
Der Händler/Verkäufer hat einen entsprechenden Kurs besucht und verpflichtet sich schriftlich, Motorräder nur mit dem Zertifikat zu versehen, wenn sie den folgenden 20 Punkten entsprechen oder diese übertreffen.
Dies ist für Sie die Garantie für ein einwandfreies Motorrad!
- Garantie: das Fahrzeug wird mit Garantie geliefert
- Garantieverlängerung ist möglich
- MFK: frühestens in 12 Monaten fällig
- Service: Occasionsservice gemacht, Serviceheft vorhanden
- Reifen: weisen eine Profiltiefe von mindestens 3mm auf
- Vorschriften: das Fahrzeug entspricht den CH-Bestimmungen
- Zubehör/Ausrüstung: Betriebsanleitung/Bordwerkzeug vorhanden
- Unfallfrei: das Fahrzeug ist unfallschadenfrei
- CH-Fahrzeug: Das Fahrzeug wurde durch den CH-Importeur eingeführt
- Zustand: der optische Zustand wirkt gepflegt
- Bauteile und Komponenten: sind geprüft und funktionsfähig
- Motor, Getriebe und Antrieb: sind geprüft und funktionsfähig
- das Fahrzeug ist beim Händler an Lager
- und bei www.motorradhandel.ch eingetragen und dokumentiert
- die Fahrzeugbeschreibungen sind korrekt und wahrheitsgetreu
- verkaufte Fahrzeuge werden innert 24 Stunden im Internet gelöscht
- die Fahrzeuge sind jünger als 8 Jahre und haben weniger als 50'000 km
- Der Käufer erhält das vom Händler unterschriebene Zertifikat
- Das Fahrzeug wird von einem offiziellen Motorradhändler angeboten
- Ihr Motorradhändler ist auch nach dem Kauf für Sie da!
© 2022 www.motorradhandel.ch
Sehen Sie im motorradhandel.ch Fahrzeuge mit dem mh-Zert Signet, werden Sie bei einem Besuch des Händlers sicher keine Enttäuschung erleben.
Ein Fahrzeug mit dem mh-Zertifikat ist je nach Verkaufspreis ohne weiteres zwischen CHF 200.- und 600.- wertvoller.
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